Eden Island
Journal

Logbuch28. Oktober 20263 Min. Lesezeit

Es ist geschafft: Die Eden Island eG ist eingetragen

Seit dem 21. Oktober 2026 steht die Eden Island eG im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hannover. Was die Eintragung bedeutet, was auf dem Weg dorthin noch geklärt werden musste und wie es jetzt weitergeht.

Vier Menschen stehen auf der Dachkante der Ruine, fotografiert von unten gegen den Himmel
Vier Menschen stehen auf der Dachkante der Ruine, fotografiert von unten gegen den Himmel

Manche Nachrichten kommen ganz unspektakulär an. Diese kam am Mittwochvormittag per E-Mail von unserem Genossenschaftsberater, und sie enthielt den Satz, auf den wir seit dem Sommer gewartet haben: Es ist geschafft, die Genossenschaft ist eingetragen.

Seit dem 21. Oktober 2026 steht die Eden Island eG im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hannover, unter der Nummer GnR 200105. Aus einer Idee, die im Sommer fünf Menschen an einem Tisch in Hannover unterschrieben haben, ist damit offiziell eine eingetragene Genossenschaft geworden.

Was die Eintragung bedeutet

Bis zur Eintragung war die Eden Island eG eine Genossenschaft „in Gründung“. Sie hatte eine Satzung, einen Vorstand und einen Aufsichtsrat, aber noch nicht alle Rechte einer eingetragenen Genossenschaft. Das hat sich jetzt geändert. Die Eden Island eG kann in eigenem Namen Verträge schließen, ein Konto führen und Mitglieder aufnehmen. Kurz gesagt: Sie kann jetzt das tun, wofür sie gegründet wurde.

Im Register steht außerdem ein Satz, der uns besonders wichtig ist: Keine Nachschusspflicht der Genossen. Wer sich beteiligt, riskiert höchstens seine Einlage, nie mehr.

Der Weg dorthin

Ein kurzer Rückblick, denn es waren einige Etappen:

  • 5. August 2026: Fünf Gründungsmitglieder beschließen in Hannover die Satzung und wählen die Organe.
  • September 2026: Der Rheinisch Bergische Genossenschafts- und Prüfungsverband prüft die Gründung, die Prüfung ist bestanden und der Verband nimmt uns auf.
  • Danach: Über einen Notar geht die Anmeldung ans Registergericht.
  • 21. Oktober 2026: Die Eintragung.

Wir hatten versprochen, Rückfragen auf dem Weg offen zu machen. Das Registergericht hatte drei. Erstens nannten Satzung und Gründungsprotokoll unterschiedliche Daten, richtig ist der 5. August 2026. Zweitens wollte das Gericht wissen, ob die Kündigungsfrist von fünf Jahren wirklich so gemeint ist. Sie ist es und bleibt in der Satzung stehen. Drittens wurde § 19 Abs. 11 ergänzt: Bei besonders weitreichenden Beschlüssen und bei Beschlüssen über die Mehrstimmrechte selbst hat jedes Mitglied nur eine Stimme, auch die Gründungsmitglieder. Die eingetragene Satzung findest du auf unserer Seite Satzung & Gründung.

Wie es jetzt weitergeht

Als Nächstes eröffnet die Genossenschaft ihr Geschäftskonto. Erst dann können Anteile verbindlich gezeichnet werden. Wer bereits einen Anteil vorreserviert hat, muss nichts tun: Alle Vorreservierungen sind vermerkt, und alle Vorreservierenden bekommen zum weiteren Ablauf eine E-Mail.

Danach steht die Übernahme des Nutzungsrechts an der Insel auf dem Programm, das bisher bei der Projektinitiative liegt. Und dann beginnt der Teil, auf den sich alle am meisten freuen: aus einer verlassenen Station im Greifswalder Bodden Schritt für Schritt einen Ort zu machen.

Danke

An Olaf Haubold, der uns als Genossenschaftsberater durch Satzung, Prüfung und Eintragung begleitet hat. An das Notariat, das die Anmeldung samt Nachbesserungen geduldig betreut hat. An den Prüfungsverband für die gründliche Prüfung. An die fünf Gründungsmitglieder Daniel Pflieger, Sascha Priesemann, Thomas Neufeld, Sascha Ungar und Jenny Ziyue Wu. Und an alle, die schon vorreserviert, uns unterstützt oder einfach nachgefragt haben, wie es weitergeht: Ihr habt uns durch die Wartezeit getragen.

Eine Insel in den Händen einer Gemeinschaft. Ab heute ist diese Gemeinschaft auch amtlich.

Häufige Fragen

Was bedeutet „eingetragene Genossenschaft“?

Eine Genossenschaft entsteht in zwei Schritten: Gründung und Eintragung ins Genossenschaftsregister. Erst mit der Eintragung erhält sie die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft und darf den Zusatz „eG“ ohne „in Gründung“ führen. Die Eintragung ist öffentlich und im Registerportal der Länder einsehbar.

Kann ich jetzt schon einen Anteil verbindlich zeichnen?

Noch nicht. Verbindlich gezeichnet wird, sobald das Geschäftskonto eröffnet ist. Bis dahin kannst du einen Anteil unverbindlich vorreservieren.

Ich habe schon vorreserviert. Muss ich etwas tun?

Nein. Deine Vorreservierung ist vermerkt. Du bekommst eine E-Mail, sobald es mit der verbindlichen Zeichnung losgeht.

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