Eden Island
Journal

Logbuch07. August 20267 Min. Lesezeit

UPDATE: Die Genossenschaft steht: 340 Anteile, ein Ingenieurbüro an Bord und ein Prüfverband am Zug

Montag gegründet, erste Generalversammlung durch, 340 von 1.000 Anteilen gezeichnet und eine formale Unterstützungszusage von GRBV Ingenieure im Bauwesen.

UPDATE: Die Genossenschaft steht: 340 Anteile, ein Ingenieurbüro an Bord und ein Prüfverband am Zug
UPDATE: Die Genossenschaft steht: 340 Anteile, ein Ingenieurbüro an Bord und ein Prüfverband am Zug

Es gibt Momente in einem Projekt, in denen sich etwas verschiebt, ohne dass ein Bagger anrollt. Am Montag war so einer. Die Genossenschaft wurde gegründet, die erste Generalversammlung fand statt, die Organe sind besetzt. Aus einer Idee, über die man am Küchentisch spricht, ist eine Rechtsform geworden, die Verträge schließen, Verantwortung tragen und eine Insel halten kann.

Parallel dazu haben wir eine formale Zusage zur Unterstützung von GRBV erhalten. Und die Zahl der gezeichneten Anteile steht bei 340. Drei Nachrichten, die zusammengehören, weil sie dieselbe Frage beantworten: Trägt das hier?

Diesen Montag 

Eine Genossenschaft entsteht nicht durch Begeisterung, sondern durch eine Satzung. Sie regelt den Zweck, die Geschäftsanteile, die Organe, die Generalversammlung und die Frage der Nachschusspflicht. Das Genossenschaftsgesetz gibt diesen Rahmen vor, und es gibt ihn ziemlich unmissverständlich vor. Wir haben uns dabei bewusst nicht für die eleganteste, sondern für die stabilste Variante entschieden, weil eine Insel, die dauerhaft dem spekulativen Immobilienmarkt entzogen bleiben soll, keine kreativen Konstruktionen im Gesellschaftsrecht braucht, sondern langweilige, belastbare.

Die erste Generalversammlung nach der Gründung hat eine sehr konkrete Aufgabe: Sie bestätigt beziehungsweise wählt die Organe und setzt die Satzungsregelungen im Mitgliederkreis formell um. Genau das ist geschehen. Vorstand und Aufsichtsrat sind besetzt, die Zuständigkeiten sind verteilt, die Protokolle liegen vor.

Warum die Generalversammlung mehr ist als eine Formalie

Die Generalversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan einer Genossenschaft. Sie beschließt über Satzungsänderungen, über die Verwendung eines Jahresüberschusses und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Übersetzt in unsere Sprache heißt das: Die Menschen, die Anteile gezeichnet haben, entscheiden nicht symbolisch mit, sondern rechtlich. Wer 999 Euro einbringt, kauft sich keine Postkarte mit Inselmotiv, sondern eine Stimme in dem Gremium, das über die Grundsatzfragen bestimmt. Das ist der Unterschied zwischen Crowdfunding und Genossenschaft, und er ist uns von Anfang an wichtiger gewesen als die schnellere Kapitalbeschaffung.

340 Anteile sind eine Aussage über Menschen, nicht über Geld

Die Zahl der gezeichneten Anteile ist im Genossenschaftsrecht die Größe, aus der sich das Geschäftsguthaben ergibt, also die Kapitalausstattung, mit der die Genossenschaft arbeitet. 340 von 1.000 sind ein Drittel des Weges. Wir wissen, wie das aussieht, wenn man es nüchtern betrachtet: zwei Drittel fehlen.

Wir lesen die Zahl trotzdem anders. 340 Anteile bedeuten, dass hunderte Menschen einen dreistelligen Betrag in ein Projekt gegeben haben, das ihnen keine Rendite verspricht, keinen Wertzuwachs in Aussicht stellt und keinen Übernachtungsanspruch garantiert. Sie haben es getan, weil sie eine ehemalige DDR-Station in der Ostsee lieber in gemeinschaftlicher Hand sehen als in der eines Investors, der sie in Ferienapartments zerlegt. Das ist keine Marktentscheidung, das ist eine Haltungsentscheidung. Und Haltungsentscheidungen skalieren langsamer, dafür halten sie länger.

Für die Prüfung durch den Verband ist die Zahl relevant, weil sie zeigt, dass die Finanzplanung nicht auf Hoffnung beruht. Es gibt bereits Zeichnungen, es gibt bereits Mitglieder, es gibt bereits eine Basis. Ein Geschäftsmodell, das erst bei hundert Prozent funktioniert, wäre kein Geschäftsmodell. Unseres ist so gebaut, dass es in Etappen wächst, weil auch die Insel in Etappen wachsen wird.

GRBV: Was eine Zusage von Ingenieuren wert ist

GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH und Co. KG ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro mit Hauptsitz in Hannover und weiteren Standorten unter anderem in Berlin, Münster und Hamburg. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören laut der eigenen Leistungsübersicht des Büros Tragwerksplanung, Verkehrs- und Infrastrukturprojekte, Wasserwirtschaft, Ingenieurbauwerke und Objektplanung.

Das ist präzise die Kombination, die ein Bauwerk mitten im Wasser braucht. Ostervilm ist keine Immobilie mit Grundstück und Zufahrt. Es ist eine Konstruktion, die Wind, Wellen, Eis und Jahrzehnte des Stillstands hinter sich hat. Bevor irgendjemand über Nutzungskonzepte für Film, Fotografie oder Workshops spricht, muss jemand sagen können, was die Substanz trägt und was nicht. Diese Aussage kann kein Enthusiasmus liefern, sondern nur Tragwerksplanung.

Was die Zusage konkret bedeutet

GRBV bietet projektbezogene Planungs- und Beratungsleistungen für kommunale und privatwirtschaftliche Infrastruktur- und Bauprojekte an. Typischerweise umfasst das Studien, Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Projektsteuerung. Eine formale Zusage lässt sich fachlich also als verbindliche Bereitschaft einordnen, Ingenieur- und Planungsleistungen in unser Projekt einzubringen.

Für uns heißt das: Wir stehen bei der bautechnischen Beurteilung nicht mehr allein da. Und es heißt etwas, das über den einzelnen Auftrag hinausgeht. Ein Büro dieser Größenordnung stellt sich nicht formal hinter ein Projekt, das es für Träumerei hält. Die Zusage ist deshalb auch ein fachliches Signal an alle, die bisher gezögert haben.

Jetzt entscheidet der Prüfverband, nicht wir

Der nächste Schritt liegt außerhalb unseres Einflussbereichs, und das ist gut so. Vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister ist nach den Paragrafen 53 folgende des Genossenschaftsgesetzes die Prüfung durch einen gesetzlichen Prüfverband erforderlich. Der Verband kontrolliert die Satzung, die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Organisation der Genossenschaft. Er bewertet, ob das Geschäftsmodell tragfähig ist, ob die Organe sinnvoll aufgestellt sind und ob die Finanzplanung standhält.

Ohne positive Prüfungsbescheinigung gibt es keine Eintragung, und ohne Eintragung keine Rechtsfähigkeit als eG. Genossenschaften müssen zudem dauerhaft Mitglied eines genossenschaftlichen Prüfverbandes sein, der Gründungs- und Pflichtprüfungen durchführt und Prüfberichte erstellt. Diese Prüfberichte dienen ausdrücklich auch der Sicherung der Mitgliederinteressen.

Uns ist bewusst, dass sich das nach Bürokratie anhört. Es ist aber die eigentliche Schutzmauer für alle, die einen Anteil gezeichnet haben. Eine unabhängige Stelle prüft, ob unsere Zahlen zu unseren Versprechen passen. Wir könnten den schönsten Text über Kreativität und Gemeinschaft schreiben, er würde die Prüfung nicht bestehen, wenn die Kalkulation dahinter nicht stimmt. Genau deshalb haben wir uns für diese Rechtsform entschieden und nicht für eine, bei der niemand nachrechnet.

Was in den nächsten Wochen ansteht

Die ehrliche Antwort auf die Frage nach dem Zeitplan lautet: Wir warten. Die Prüfung dauert, so lange sie dauert, und wir werden sie nicht beschleunigen, indem wir Druck machen. Was wir in dieser Zeit tun können, ist präzise umrissen:

  • Die verbleibenden Anteile zeichnen lassen. 340 von 1.000 sind der Anfang, nicht das Ziel.
  • Die bautechnische Zusammenarbeit mit GRBV inhaltlich vorbereiten, damit die Planung starten kann, sobald die Eintragung vorliegt.
  • Weitere Fachleute ansprechen. Architektur, Handwerk, Energieversorgung, Design und Landschaftsplanung sind die Bereiche, in denen wir Know-how genauso dringend brauchen wie Kapital.
  • Transparent bleiben. Jeder Prüfschritt, jede Rückfrage des Verbandes und jede Anpassung wird hier dokumentiert.

Wer als Unternehmen Zeit, Material oder Expertise einbringen will, kann das unabhängig von der Anteilszeichnung tun. Manche der wertvollsten Beiträge in diesem Projekt werden nie auf einem Kontoauszug erscheinen.

Warum dieser Zwischenstand mehr zählt als er aussieht

Von außen betrachtet ist diese Woche unspektakulär. Kein Spatenstich, kein Foto von einer sanierten Fassade, keine Zahl, die durch die Decke geht. Ein Notartermin, eine Versammlung, ein Brief an einen Prüfverband.

Tatsächlich ist es der Punkt, an dem sich entscheidet, ob ein Vorhaben dieser Art überhaupt existieren kann. Ideen für ungewöhnliche Orte gibt es viele. Die meisten scheitern nicht an der Vision, sondern daran, dass niemand die unattraktive Arbeit macht: Satzungsentwürfe, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Organbesetzungen, Prüfunterlagen. Diese Arbeit ist jetzt getan.

Was daraus folgt, ist eine klare Einschätzung. Eden Island ist ab sofort kein Konzept mehr, sondern eine Struktur, die auf eine behördliche Bestätigung wartet. Die Insel gehört weiterhin nicht uns, sondern muss finanziert werden, und dafür fehlen zwei Drittel der Anteile. Aber die Frage, ob die gewählte Konstruktion trägt, wird nicht mehr diskutiert, sondern geprüft. Das ist ein sehr viel besserer Ort, um zu stehen. Jahrzehntelang hat Ostervilm gewartet. Ein paar Wochen Prüfverfahren wird die Insel auch noch aushalten.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Prüfverband die Genossenschaft nicht bestätigt?

Ohne positive Prüfungsbescheinigung erfolgt in der Regel keine Eintragung ins Genossenschaftsregister, und die Genossenschaft erlangt keine Rechtsfähigkeit als eG. In der Praxis führt eine Prüfung eher zu Nachforderungen und Anpassungen an Satzung oder Finanzplanung als zu einer glatten Ablehnung. Wir würden jede Rückfrage des Verbandes hier öffentlich dokumentieren.

Kann ich jetzt schon einen Anteil zeichnen, obwohl die Eintragung noch aussteht?

Ja, Anteile können weiterhin gezeichnet werden. 340 der insgesamt 1.000 Anteile zu je 999 Euro sind bereits gezeichnet, die übrigen stehen offen.

Bekomme ich für meinen Anteil eine Rendite oder ein Nutzungsrecht auf der Insel?

Das Projekt ist nicht auf Rendite ausgelegt. Ein Anteil bedeutet vor allem Mitgliedschaft und Stimmrecht in der Generalversammlung, also echte Mitbestimmung über die Entwicklung der Insel.

Was genau macht GRBV für Eden Island?

GRBV Ingenieure im Bauwesen hat eine formale Zusage zur Unterstützung gegeben. Das Büro arbeitet nach eigener Leistungsübersicht unter anderem in Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerken, Wasserwirtschaft und Objektplanung, also genau in den Feldern, die für ein Bauwerk in der Ostsee entscheidend sind.

Ich bin kein Investor, sondern Handwerkerin oder Planerin. Wie kann ich mitmachen?

Über Zeit, Material und Fachwissen. Wir suchen Beiträge aus Architektur, Handwerk, Energieversorgung, Design und Landschaftsplanung, unabhängig davon, ob jemand zusätzlich einen Anteil zeichnet.

Quellen

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

Insel 1000

Eine Insel in Gemeinschaft

1.000 Anteile à 999 € — jeder Anteil eine Stimme. Reserviere unverbindlich vor und werde Teil der Genossenschaft.